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Update zu: Imagefilm-Firma Astramedia Kassensturzbericht

Update des Artikels: 11. Mai 2011

Offizielle Stellungnahme von astramedia zum Kassensturz Bericht vom November 2010.

Qualitätsoffensive: „astramedia erklärt Kundenzufriedenheit zur Chefsache”

Im November 2010 erschien ein Bericht über astramedia im Kassensturz, in welchem hauptsächlich der hohe Preis der Leistungen und die missverständlichen Versprechungen seitens astramedia bemängelt wurden. Aus diesem Grund führte astramedia in Zusammenarbeit mit ISOPUBLIC eine repräsentative Studie durch, mit welcher  die Kundenzufriedenheit ermittelt wurde.

Hier finden Sie den Direktlink zur offiziellen Stellungnahme von astramedia

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Kassensturzbericht zu Cityguide/Astra Media

 

Dienstag, 23. November 2010, 19:02 Uhr, Aktualisiert 24.11.2010, 13:30 Uhr

Werbung im Internet ist im Trend. Viele Kleinunternehmer möchten ihre Firma übers Netz bekannt machen. Doch aufgepasst: Windige Werbefirmen ziehen mit grossspurigen Versprechen ihre Kunden über den Tisch.

 

 

Gratisfilm als Kostenfalle

Vor zwei Jahren eröffnete Bernhard Baldinger ein Optikergeschäft im Zürcher Kreis 4. Der Beginn war hart, die Konkurrenz gross. Deshalb war der Optiker dankbar, als ihm jemand Hilfe anbot: Ein Vertreter der Firma Cityguide wollte seinen Brillenladen mit einem Film im Internet bekannt machen. «Er sagte, er wolle damit kleinen Firmen helfen», sagt Baldinger. Heute droht ihm wegen des Films der Ruin. Der ursprüngliche «Gratisfilm» entpuppte sich als Kostenfalle. Der Cityguide-Vertreter hatte ihn bei den Preisverhandlungen übertölpelt. «Ich dachte, der Film koste 2250 Franken, so hatten wir es mündlich vereinbart», sagt Baldinger. Er hat sich auf die mündliche Abmachung mit dem Verkäufer verlassen. In Tat und Wahrheit unterschrieb er einen 3-Jahres-Vertrag. Jetzt betreibt ihn die Firma Astramedia – so heisst Cityguide heute – auf einen Betrag von 15’600 Franken.

 

Link zum Originalartikel vom Kassensturz

 

Tipps für Kunden

Folgendes können KMU beachten, bevor sie einen Internet-Werbeauftrag erteilen. Tipps von Online-Marketing-Experten Marcel Bernet, bernetblog.ch:

- Erteilen Sie nur einen einfachen, abgeschlossenen Auftrag und schauen Sie genau auf die Rücktrittsmöglichkeiten, bevor Sie einen Vertrag unterschreiben.

- Seriöse Anbieter lassen Ihnen Zeit für den Entscheid. Lassen Sie sich nicht durch einen Rabatt zur schnellen Unterschrift drängen.

- Sind die Leistungen genau definiert? Oder heisst es pauschal „wir sorgen für Einträge auf Suchmaschinen, Portale und Webseiten“? Verlangen Sie eine kontrollierbare Auflistung der Massnahmen.

- Prüfen Sie Konkurrenzangebote. Vergleichen Sie die Preise, zum Beispiel mit einer Google-Suche „Video auf youtube hochladen“, oder „Video für Unternehmen produzieren“.

- Fragen Sie, mit welchen Stundenansätzen gerechnet wird, und wie viele Arbeitsstunden hinter einer Leistung stehen.

- Im Prinzip kann jeder selber ein Video auf youtube und andere Portale hochladen. Das ist kostenlos, braucht einfach Zeit. Seriöse Anbieter verrechnen dafür etwa einen Arbeitstag, also zwischen 500 und 800 Franken.

 

 


Warum sind die Medien eigentlich links? Gibt es auch neutrale Journalisten?


Ist es möglich, dass erwachsene Journalisten freiwillig eine Meinung haben, die nicht links ist?

Von Roger Köppel


Können erwachsene Journalisten wirklich eine Meinung haben, die nicht links ist? Ist es denkbar, dass gestandene Journalisten aus freien Stücken zu anderen Schlussfolgerungen kommen können als die grosse Mehrheit ihrer linken Berufskollegen, die mit dem Adlerauge des Linienrichters jede Abweichung vom Mainstream zusehends gereizter und aggressiver registrieren? Die panischen Reaktionen der Journalisten auf die Nachricht, dass die seit Jahren scharf links positionierte Basler Zeitung unter einem neuen Chefredaktor in Zukunft ein bisschen weniger links sein könnte, legen den Schluss nahe, dass nur ein linker Journalist ein guter Journalist sein kann. Ist ein Journalist nicht links, muss er entweder krank, gekauft, ferngesteuert oder auf andere Weise defekt sein. Für die meisten Journalisten ist es undenkbar, dass ein erwachsener Journalist freiwillig nicht links ist. Wäre dies der Fall, müssten die vielen linken Journalisten ja ihre linke Haltung hinterfragen. Das aber wäre viel zu anstrengend und könnte, wie Figura zeigt, zum Liebesentzug durch die Kollegen führen.

Die Diskussionen, die laufend um die wenigen Zeitungen angezettelt werden, die sich aus vernünftiger Einsicht, aus Provokationslust oder aus einem fundierten Engagement für echte Meinungsvielfalt heraus entschieden haben, aus dem linken Mainstream auszuscheren, belegen vor allem dies: Linke Journalisten sind erstaunlich kleinkariert, engstirnig und auf eine irritierende Weise intolerant. Das verbindet sie interessanterweise mit jenen politischen Strömungen zur Linken, denen sie sich geistesverwandt fühlen, weniger aus Überzeugung, sondern aus Bequemlichkeit, denn natürlich wissen sie: Es ist anstrengender, gegen den Strom zu schwimmen. Es ist mühevoll, eine Meinung zu vertreten, die der Szene nicht genehm ist.

Wenn der Journalismus in den letzten Jahren an Achtung und Bedeutung verloren hat, dann auch deshalb, weil die vielen linken Journalisten den vielen anderen linken Journalisten so mut- und einfallslos hinterhergeschrieben haben.

Dass die linken Journalisten den nichtlinken Journalisten dauernd unlautere Motive, verschleierte Interessenbindungen oder, ganz platt, fehlende Unabhängigkeit und Käuflichkeit vorwerfen, hat etwas Ironisches. Es sind mit umgekehrten Vorzeichen die gleichen Attacken, die sich die linken Journalisten seinerzeit anhören mussten, als sie in den siebziger Jahren begannen, gegen die damals noch überwiegend nichtlinken Journalisten anzuschreiben.

Die Gründer des Tages-Anzeiger-Magazins, allesamt brillante, kluge Kollegen, wurden von ihren Gegnern als Agenten des internationalen Kommunismus tituliert, weil sie aus der Reihe tanzten. «Moskau einfach», lautete die Formel für jeden, der es wagte, die Eliten und ihren Staat zu kritisieren. Heute muss sich jeder nichtlinke Journalist früher oder später die Unterstellung gefallen lassen, er werde vom SVP-Strategen Christoph Blocher finanziert. Der Beweis dafür, dass man von Blocher finanziert wird, liefert der bewährte Zirkelschluss: Jeder, der über Blocher eine andere Meinung hat als die von den linken Journalisten vorgegebene, ist von Blocher finanziert.

Linke Journalisten bezeichnen sich als unabhängig. Nichtlinke Journalisten können nicht unabhängig sein. Das ist die Logik der linken Journalisten. Als der Verfasser dieser Zeilen in der Chefredaktion des Zürcher Tages-Anzeigers sass, waren die meisten Redaktoren des Inlandressorts Mitglieder oder ausdrückliche Sympathisanten der Sozialdemokratischen Partei. Natürlich nannte sich der Tages-Anzeiger auf seiner Titelseite «unabhängig». Und selbstverständlich wäre es den SP-Redaktoren des Inlands niemals in den Sinn gekommen, sich nicht als unabhängig, sondern als links zu sehen. Ideologen waren immer die anderen, die man erfolgreich aus der Redaktion vertrieben hatte. Ein unabhängiger Journalist zu sein, bedeutete damals: «Ich glaube ans Waldsterben. Ich finde Margaret Thatcher und Ronald Reagan schlimm. Die Steuern dürfen nicht gesenkt, aber die Armee muss abgeschafft werden. Wer die SVP wählt, ist alt und dumm. Gentechnik ist des Teufels. Die Schweiz kann abdanken. Die EU ist die Zukunft. Ausländerkriminalität gibt es nicht. Der Name Blocher darf nie zustimmend in den Mund genommen werden.»

Die linken Journalisten sind nicht dumm. Sie ahnen, dass sie durch die Wirklichkeit ins Unrecht versetzt werden. Das meiste von dem, was sie bis vor kurzem gepredigt haben, ist an der Realität gescheitert. Das verunsichert sie und führt zu unkontrollierten Abwehrreaktionen. Ihre eigenen Ängste, die Vermutung, dass sie wider besseres Wissen an falschen Vorstellungen festhalten, projizieren sie auf andere, um sich zu beruhigen. Das Resultat ist eine Art Selbstzensur, die aggressiv nach aussen getragen wird, um andere Journalisten davon abzuhalten, ihre Denkblockaden abzulegen. Der Mechanismus ist psychologisch nachvollziehbar, aber erzeugt in den meisten Zeitungen ein Klima der Befangenheit und Verklemmtheit, das irgendwann auf die Qualität durchschlägt. Auf die Dauer wird der Zustand unerträglich. Niemand läuft gerne jahrzehntelang in viel zu enger Unterwäsche herum.

Im Grunde geht es gar nicht um links oder nichtlinks. Es geht darum, ob Journalisten bereit sind und den Mut haben, mit guten Argumenten etwas anderes zu sagen und zu schreiben als das, was die Mehrheit der Berufskollegen hören möchte. Journalisten haben die Aufgabe, Demokratien mit Frischluft zu versorgen. Sie müssen Missstände erkennen und aufdecken. Sie haben die Mächtigen im Staat zu kritisieren und der Meinungsharmonie zu misstrauen. Harmonie ist schön, aber sie fördert einseitiges Denken und damit schlechte Entscheidungen. Nichts ist gefährlicher als viele Leute, die zu schnell in die gleiche Richtung denken. Ein guter Journalist hat immer etwas Ärgerliches. Er sieht es meistens anders, ist nie zufrieden und immer kritisch. Er misstraut allem, was ihm gesagt wird. Und am meisten misstraut er den Zeitungen, weil er weiss, wie sie zustande kommen.

Es ist unjournalistisch, wenn Journalisten allergisch reagieren auf Journalisten, die andere Meinungen haben.

Erschienen in der Weltwoche


Auch Jörg Kachelmann hat Anspruch auf Respektierung der Geheimsphäre und der Privatsphäre

Der renommierte Medienanwalt Peter Bratschi verurteilt die Verletzungen der Privatsphäre im Fall Kachelmann und kritisiert den Boulevardjournalismus, der immer mehr Narrenfreiheit beanspruche.

«Es bleibt immer etwas hängen»

Von Carmen Gasser (Weltwoche)

In den letzten Jahren wurde kaum ein Kriminalfall derart medial ausgeschlachtet wie der von Jörg Kachelmann. Selbst seriöse Zeitungen berichteten zu Themen wie Verhütung, Menstruationsblut, Sexspielzeuge und Tampon. Paparazzi schossen ungehindert Bilder von Kachelmann in Untersuchungshaft und veröffentlichten SMS. Darf das Allerprivateste eines Menschen derart ans Licht gezerrt werden?

Es fällt auf, dass die Medien in diesem Fall sehr breit und sehr tief informiert haben. Es ist durchaus denkbar, dass in dem einen oder anderen Zeitungsartikel Persönlichkeitsrechte verletzt wurden.

Konkret?

Gegen das Magazin Focus wurde beispielsweise eine einstweilige Verfügung erlassen, weil es den Inhalt des Tagebuchs des mutmasslichen Vergewaltigungsopfers veröffentlicht hatte. Da aus öffentlichen Akten zitiert wurde und der Grundsatz gilt, dass Strafverfahren geheim geführt werden, verletzte Focus die Persönlichkeitsrechte. Auch absolute Personen der Zeitgeschichte, zu denen Jörg Kachelmann zählt, haben einen Anspruch auf Respektierung der Geheimsphäre und der Privatsphäre. Wenn SMS nichts mit der beruflichen Tätigkeit zu tun haben, hat Jörg Kachelmann ein Recht darauf, dass diese nicht publik gemacht werden.

Die Gesetze sind eindeutig. Weshalb scherten sich dennoch derart viele Zeitungen keinen Deut um Kachelmanns Privatsphäre?

Die Publizierung des Falls Kachelmann per se war rechtens. Es handelt sich um den Verdacht einer Straftat, die viel gravierender ist als etwa eine Ehrverletzung. Das Interesse an diesem Strafverfahren ist deshalb so gross, weil die Öffentlichkeit in ihrer Kernsubstanz betroffen ist. Kachelmann ist eine absolute Person der Zeitgeschichte, weshalb für ihn in einem Strafverfahren ein deutlich eingeschränktes Persönlichkeitsrecht gilt.

Die Anwälte Kachelmanns haben gegen zwanzig Medien einstweilige Verfügungen erwirkt. Wurde in all diesen Fällen die Privatsphäre Kachelmanns verletzt, oder werden einstweilige Verfügungen nicht auch verwendet, um Journalisten mundtot zu machen?

Mit einer einstweiligen Verfügung der Verletzung von Persönlichkeitsrechten Einhalt zu gebieten, ist eine bekannte Taktik. Man muss allerdings nachweisen, dass eine drohende Gefährdung der Persönlichkeitsrechte besteht. Ich gehe davon aus, dass sich die Gerichte haben überzeugen lassen, dass eine drohende Gefährdung bestand.

Der Springer-Verlag wurde gar auf 2,25 Millionen Euro Schmerzensgeld eingeklagt. Ist das nicht übertrieben hoch?

2,25 Millionen Euro erscheinen zwar auf den ersten Blick als eine hohe Summe. Aber wenn man bedenkt, wie Jörg Kachelmanns berufliche Existenz auf das schwerste in Mitleidenschaft gezogen wurde, und man davon ausgehen muss, dass er zeitlebens negative berufliche wie finanzielle Konsequenzen daraus tragen wird, erstaunt mich dieser Betrag in keiner Weise. Und all das nur, weil immer mehr Boulevardjournalisten Narrenfreiheit beanspruchen.

Via Google findet man bereits über eine Million Beiträge über die vermeintliche Vergewaltigung. Ist das nicht regelrechte Medienjustiz?

Medienjustiz oder, genauer, mediale Vorverurteilung gehört zur heutigen Gesellschaft. Sie ist die vierte Gewalt im Staat, die sich über die dritte verfassungsmässige Gewalt, die Justiz, hinwegsetzt. Die Justiz arbeitet zwar gründlicher, aber langsamer und geht deshalb an den Bedürfnissen der Öffentlichkeit vorbei. In diese Lücke springt die Medienjustiz, die rasch arbeitet und so den Bedürfnissen der Öffentlichkeit entspricht. Das heisst aber nicht, dass die eine Ebene die andere aushebelt. Die Medien übernehmen hier eine Art übergeordnete Kontrolle der Justiz. Dem gleichen Kontrollgedanken dient die Regelung, dass Strafprozesse grundsätzlich öffentlich sind.

Die Staatsanwaltschaft soll immer wieder belastende Details aus den Untersuchungen durchsickern haben lassen. Ist das nicht eine klare Vorverurteilung?

Das Verhalten war legitim. Wenn eine Staatsanwaltschaft gewisse Informationen im Zusammenhang mit einem gravierenden Fall bekanntgibt, aber immer mit dem Hinweis, dass diese aus einem hängigen Verfahren stammen und die Unschuldsvermutung gilt, ist das rechtens.

Aber es führte dazu, dass auch die Anwälte Kachelmanns in die Opposition gehen mussten und Informationen weitergaben, die eigentlich im Gerichtssaal zur Entlastung hätten dienen sollen.

Dieses Verhalten ist häufig anzutreffen und legitim. Ich kenne allerdings die Einzelheiten in diesem Fall nicht. Da es sich um ein Justizverfahren handelt und die Medienjustiz bereits eine Vorverurteilung vorgenommen hat, haben die Anwälte das Recht, um nicht zu sagen: die Pflicht, die Öffentlichkeit zu informieren. Denn häufig geht gerade die Boulevardpresse davon aus, dass der Angeschuldigte die ihm vorgeworfene Straftat auch begangen hat. Die Anwälte mussten sozusagen einen Gegenpol aufbauen, das gehört mit zur Verteidigung.

Jörg Kachelmann inszenierte sich früher gerne vor den Medien. Erst mit ihrer Hilfe wurde er zum C-Promi, wie er sich bezeichnete. Ist er am Ende vielleicht sogar selber schuld?

Es ist ein Spannungsfeld. Prominente werden häufig in diesen Publizitätsstrudel gerissen oder machen bewusst mit. Sie passen aber auch umso mehr auf, was geschrieben wird. Wenn sie der Überzeugung sind, dass etwas falsch geschrieben wurde, wehren sie sich. Das ist ja auch der Nährboden des Boulevardjournalismus. Aber auch ein Jörg Kachelmann hat das Recht, dass seine Privatsphäre geschützt wird.

Wie kam es zu dieser Entwicklung?

Das Bedürfnis der Öffentlichkeit, über solche Vorgänge informiert zu werden, ist heute grösser. Die Qualitätsunterschiede in den Medien sind sehr hoch. Es ist nun mal bezüglich Qualität nicht dasselbe, ob ein Artikel in der Weltwoche steht oder in einer Gratiszeitung. Die Presse muss nicht mehr über Fachzusammenhänge schreiben, sondern über Personen. Eine ganz neue Dimension ins Spiel gebracht haben die Gratiszeitungen, die sich in vielerlei Hinsicht freier fühlen als andere Zeitungen und geradezu unverfrorenen Boulevardjournalismus betreiben.

Der bekannte deutsche Medienanwalt Matthias Prinz erstritt 2004 am Menschengerichtshof in Den Haag für Caroline von Monaco ein bedeutsames Urteil, das Prominenten mehr Privatsphäre lässt und nur Berichte bei allgemeinem Interesse erlaubt. Damals glaubte man, dieses Urteil sei der Untergang der Pressefreiheit und des Boulevardjournalismus. Zu Unrecht?

Von mir aus gesehen, ja. Eine Pressefreiheit als unbegrenztes Recht zur Berichterstattung gibt es nicht. Jede Freiheit muss auch Grenzen haben, um festzulegen, in welchem Bereich man sich frei bewegen kann. Man hat die Pressefreiheit somit nicht beschränkt, sondern definiert.

Der frühere Ex-Kanzler Gerhard Schröder ging 2002 gegen einen Bericht vor, in dem es hiess, dass er seine Haare schwarz färben würde. Wenig später wurde über das haarige Thema nicht mehr geschrieben. Wird hier nicht die Justiz ad absurdum geführt?

Ich nehme an, dieser Fall ist nicht über die Justiz gelaufen. Der zuständige Beamte in der Staatskanzlei dürfte wohl mit dem Verlagsleiter gesprochen haben.

Wie oft erleben Sie als prominenter Medienanwalt, dass Schweizer Zeitungen gegen Persönlichkeitsrechte verstossen?

Recht häufig. Denn der Boulevardjournalismus breitet sich aus. Und Druck erzeugt Gegendruck. Dabei kommt es nicht immer zu einem Gerichtsverfahren. Man sucht häufig auch andere Lösungen, mit einer Entschuldigung des Mediums oder einer Zahlung an eine wohltätige Institution. Ich selbst habe gut zehn solche Fälle im Jahr.

Ihr letzter Fall?

Erst kürzlich veröffentlichte der Blick am Abend einen Artikel, in dem es hiess, dass das Management einer Firma in grossem Umfang Aktien verkauft habe. Alle Mitglieder wurden mit Fotos aufgeführt. Bei einer der aufgeführten Personen lag erstens eine Verwechslung vor, und zweitens hatte die abgebildete Person gar keine Aktien verkauft. Da musste ich intervenieren.

Sie haben zum ersten Mal überhaupt in der Schweiz ein Schmerzensgeld in zweistelliger Millionenhöhe erstritten. Ringier zahlte 2004 acht Millionen an den Schweizer Ex-Botschafter Thomas Borer. Wie war ein derart hoher Betrag möglich?

Der beruflichen Karriere und Existenz von Thomas Borer wurde enorm geschadet. Die Journalisten arbeiteten bei diesem Artikel derart salopp und unprofessionell, dass es nicht mit einer lapidaren Zahlung abgetan werden konnte. Zu der von Ihnen genannten Summe äussere ich mich jedoch nicht.

Dennoch schien dieser Fall wenig abschreckende Wirkung zu haben.

Wenig später passierte der Fall Matter. Er hat gezeigt, dass der Boulevardjournalismus unter massivem Druck steht, reisserische Geschichten zu schreiben, und Journalisten geneigt sind, zügig zu schreiben, anstatt zu recherchieren. Die federführenden NZZ am Sonntag-Journalisten bekamen sogar Preise, was sich im Nachhinein als völlig falsch herausgestellt hat. Hätte sich Thomas Matter nicht gewehrt, wäre er für alle Zeiten abgestempelt gewesen. Bedauerlich ist, dass sich nicht alle so zur Wehr setzen wie er. Denn so ein Unterfangen braucht Nerven, Zeit und viel Geld.

Wie gross ist der Schaden für die Opfer? Konnte die Reputation wiederhergestellt werden, oder bleibt das Quäntchen Restschuld?

Im römischen Recht heisst es: «Semper aliquid haeret», zu Deutsch: Etwas bleibt immer hängen. Im Fall Matter beispielsweise hat sich die NZZ am Sonntag auf der Frontseite für die Falschberichterstattung entschuldigt, aber auf der zweiten Seite einen Kommentar abgegeben, der das Gegenteil beinhaltete. Das war unüblich und journalistisch unehrenhaft. Leider werden auch Gegendarstellungen heute immer wieder ad absurdum geführt, indem die Redaktion anfügt, sie bleibe bei ihrer Auffassung. Was ist dann klargestellt? – gar nichts. Ich bin immer wieder erstaunt, wie viele Leute sich an Presseberichte erinnern. Das sind bleibende Lasten, die selbst dann nicht aus der Welt zu schaffen sind, wenn man in einem ordentlichen Gerichtsverfahren obsiegt hat und dieser Sieg in der Zeitung in aller Regel sehr untergeordnet vermeldet wurde. Das zeigt: Medienjustiz ist rascher, kategorischer und in vielerlei Hinsicht nachhaltiger.

Peter Bratschi ist einer der versiertesten
­Medienanwälte der Schweiz. Er verteidigte
unter ­anderem erfolgreich Ex-Botschafter
Thomas Borer, Ex-Banker Thomas Matter und
Ex-Pensionskassenmanager Jürg Maurer.


Ganzer Bericht aus der Weltwoche

–> Die Weltwoche ist übrigens die einzig nicht subventionierte Zeitung der Schweiz. Dadurch neutral und nicht durch die (praktisch zu 100%)  linken Medien beeinflusst. Zudem eine der ganz wenigen Zeitungen die ganz genau recherchiert und alle Fakten zusammenträgt und den Lesern auch wirklich zugänglich macht.


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